Wenn Sie keinen gültigen Energieausweis für Ihre Immobilie besitzen, besorgen wir diesen gerne für Sie. Klicken Sie hierzu bitte auf unserer Kundenplattform myHomeday auf “Exposé-Vorbereitung” und dann auf “Energieausweis”. Wählen Sie “Nein” bei der Frage “Haben Sie einen Energieausweis?”. Im Anschluss beantworten Sie einfach die in myHomeday aufgelisteten Fragen zu Ihrer Immobilie und klicken Sie anschließend auf “Absenden”. Anhand Ihrer Antworten entscheiden wir, ob wir einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis erstellen lassen müssen.
Im Nachgang senden wir Ihnen einen Erfassungsbogen (Version für Verbrauchsausweis | Version für den Bedarfsausweis) an die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse. Bitte füllen Sie das Dokument aus und senden Sie dieses an uns zurück. Wir prüfen das Dokument und verarbeiten es weiter. Bei Rückfragen melden wir uns bei Ihnen.
Bitte beachten Sie:
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Seit dem 01.05.2021 sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, dem Energieberater zur Erstellung des Energieausweises ein Foto der Heizung oder des Typenschildes der Heizung sowie eine Außenaufnahme der Immobilie zur Verfügung zu stellen.
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Ist eine Hausverwaltung involviert, holen wir den Energieausweis von dieser für Sie ein. Die Hausverwaltung ist grundsätzlich verpflichtet, einen gültigen Energieausweis vorweisen zu können.
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Ein Energieausweis kann immer nur für ein komplettes Gebäude erstellt werden. Besteht eine Immobilie zum Beispiel aus zwei Häusern, die mit zwei verschiedenen Heizungen beheizt werden, sind zwei Energieausweise nötig.