Ja, das ist möglich. Dazu benötigen wir nur die Zustimmung in Form einer Vollmacht oder Generalvollmacht von der im Grundbuch als Eigentümer eingetragenen Person.
Ja, das ist möglich. Dazu benötigen wir nur die Zustimmung in Form einer Vollmacht oder Generalvollmacht von der im Grundbuch als Eigentümer eingetragenen Person.