Nach dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 14) sind wir rechtlich dazu verpflichtet, die Identität unserer Kunden zu prüfen. Wir benötigen daher eine vollständige Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite), um den Immobilienkauf formal abschließen zu können. Sollten Sie keinen deutschen Ausweis oder Reisepass besitzen, reicht ein amtlicher Lichtbildausweis, z. B. ein Aufenthaltstitel, aus.