Wir arbeiten mit einem Exposé-Standard, der für jede Immobilie gilt. Dieser sieht eine einheitliche, möglichst neutrale Bezeichnung der Räume vor. Ein Kinderzimmer könnte vom neuen Eigentümer auch als Schlafzimmer genutzt werden. Eine Änderung von Schlaf- zu Kinderzimmer ist somit kein verkaufsrelevanter Punkt und wird nicht angepasst.